Rechtsprechung
BVerwG, 17.08.1981 - 6 C 190.80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Angabe der für die richterliche Überzeugung maßgebenden Gründe - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge eines wesentlichen Verfahrensmangels
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 23.07.1980 - 11 A 84/80
- BVerwG, 17.08.1981 - 6 C 190.80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 17.08.1981 - 6 C 190.80
Die vor und nach der Wiedergabe der Bekundungen des Klägers in die Entscheidungsgründe aufgenommenen formularmäßigen Bemerkungen über die Überzeugungsbildung des Gerichts aufgrund des Beweisergebnisses enthalten jedoch keine substantiierte Würdigung der Bekundungen des Klägers und des sonstigen Akteninhalts, soweit aus ihm Umstände zu entnehmen sind, die für den Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Einzelfall von ausschlaggebender Bedeutung sein können (vgl. dazu BVerwGE 55, 217).Den Bemerkungen des Verwaltungsgerichts ist auch nicht zu entnehmen, daß der Entscheidung des Klägers eine geistige Auseinandersetzung mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung vorangegangen ist, was nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel für die Annahme einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG verlangt werden muß (vgl. BVerwGE 55, 217 [220]).
Die Sache war nach § 144 Abs. 3 Nr. 2 VwGO zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen, damit nach erneuter Vernehmung des Klägers als Partei alle für die Entscheidung des Einzelfalles maßgebenden Umstände unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 55, 217) geprüft und kritisch gewürdigt werden können.
- BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 193.80
Auszug aus BVerwG, 17.08.1981 - 6 C 190.80
Daß ein Urteil auf diesem Mangel beruhen kann, hat der Senat u.a. in seinem den Prozeßbevollmächtigten der Parteien bekannten Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 193.80 - näher ausgeführt.Der Senat hat in seinem bereits erwähnten Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 193.80 - näher ausgeführt, daß ein solches Urteil nur bei oberflächlicher Betrachtung den Eindruck erweckt, als habe sich das Verwaltungsgericht von der Gewissensentscheidung des Klägers gegen den Kriegsdienst mit der Waffe überzeugt.